Rathaus

Das Rathaus befindet sich am Planplatz inmitten des Altortes.

Rathaus-Adresse

Planplatz 6
97289 Thüngen

Telefon 09360 242
Fax 09360 993664

www.markt-thuengen.de
eMail: info@markt-thuengen.de

Sprechstunden im Rathaus Thüngen

  • Sprechstunde des Bürgermeisters
    Montag 17.00 – 18.00 Uhr
  • Bürgerbüro – Sprechstunde der Verwaltung
    Carmen Gerner
    für Passwesen usw.
    Dienstag 15:30 – 17:00 Uhr
    Sollte für Sie ein Besuch zu dieser Zeit nicht möglich sein, dann raten wir zu einem Besuch in der VG Zellingen.

    Achtung:
    In Thüngen können keine Lichtbilder für Ausweise angefertigt werden.
    In Thüngen sind nur Bargeld-Zahlungen für die Ausweise möglich – keine Kartenzahlung!
    In der VG Zellingen (auch Fotostudios, DM-Märkte usw.) können Lichtbilder angefertigt werden, außerdem ist in der VG auch die Zahlung mit EC-Karte möglich. 

Für Fragen zur Strom-, Wasser- und Gasversorgung sowie Abwasser kontaktieren Sie bitte die auf der Seite Einrichtungen genannte verantwortliche Stelle.

Würzburger Str. 26
97225 Zellingen

Telefon 09364 80720
Fax 09364 807280

www.vgem-zellingen.info
Ratsinformationssystem für Bürger
post@vgem-zellingen.de

Verwaltungsgemeinschaft Zellingen

Der Markt Thüngen ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen mit dem Sitz in Zellingen. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte direkt der Seite der VG Zellingen.
Die VG Zellingen ist vom 24.12.25 bis 04.01.26 geschlossen.

Heimat-App

Seit dem 11.11.2002 gibt es unsere Homepage www.markt-thuengen.de. Seit November 2024 gibt es auch die App für Android und iPhone, die der 1. und 2. Bürgermeister zum Start im Rathaus präsentierten.

2024-11-14 Heimat-App zur Homepage

Installation der Heimat-App:

1. Download
der HeimatApp auf dem Smartphone von der jeweiligen Plattform (Android/Apple): https://onelink.to/heimatinfoapp (siehe auch QR-Code)

2. Auswahl
von Thüngen als Heimatgemeinde

3. Favoriten
werden nach der Auswahl der Glocke (rechts oben) verwaltet. Alle dort ausgewählten Organisationen (Redaktion Markt Thüngen, VG Zellingen, ILE MainWerntal, Landratsamt) können Ihnen Push-Nachrichten senden und erscheinen unter „Meine Neuigkeiten“

4. Die Vielfalt
von der Homepage finden Sie mit einem Touch auf den Menü-Button (links oben)

Mitteilungsblatt digital

Das Mitteilungsblatt berichtet auf Papier wöchentlich aus der Verwaltungsgemeinde, aus dem Rathaus und von den Vereinen. Zusätzlich bietet die Verwaltungsgemeinschaft das Mitteilungsblatt auch digital an.

Ortsrecht: Steuern – Gebühren – Beiträge

Es folgt ein Auszug an Satzungen. Für gerichtliche, behördliche oder sonstige Zwecke sind ausschließlich die Originalsatzungen und –verordnungen der VG Zellingen relevant, die vor Ort eingesehen werden können und zu verwenden sind. Die hier dargestellten Satzungen und Verordnungen dienen ausschließlich zum Zwecke der Information.

HUNDE

Meldepflicht:
Alle Hunde, die älter als 4 Monate sind, sind vom Hundehalter anzumelden. Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Wer einen Hund pflichtwidrig nicht zur Versteuerung anmeldet, erfüllt den Tatbestand einer Steuerhinterziehung. Dies kann eine gerichtliche Strafe oder eine Geldbuße nach sich ziehen. Die An- und Abmeldung Ihres Hundes muss schriftlich erfolgen. Formular: www.vgem-zellingen.info. (Suchbegriff: Hundesteuer).

Hundegebell:
Hundehalter sind dafür verantwortlich, dass Hundegebell zu folgenden (Ruhe)-zeiten zu vermeiden ist:

  • Ruhezeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr
  • Ruhezeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr
  • Ruhrzeit ganztags an Sonn- und Feiertagen
  • Weiterhin: Bereits ein 10-minütiges am Stück anhaltendes lautes Hundegebell gilt als Ruhestörung. Solch eine Lärmbelästigung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach §117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) dar. Hundehalter haben geeignete Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu ergreifen. Bei Nicht-Einhaltung droht ein Bußgeld (siehe auch Mitteilungsblatt 35/2024).

REINHALTUNG UND REINIGUNG DER ÖFFENTLICHEN STRASSEN

FEUER

WASSER

ENTWÄSSERUNG

Hier werden nicht alle Satzungen veröffentlicht. Die Satzungen zur Kindertagesstätte und Bücherei finden Sie auf den entsprechenden Seiten von www.markt-thuengen.de. Bitte sehen Sie sich auch die Inhalte der Verwaltungsgemeinschaft www.vgem-zellingen.de an.

GRUNDSTEUER

Grundsteuer – Anzeige von Änderungen: Flyer Grundsteuer-in-Bayern-Anzeige-von-Änderungen-2025-11.pdf

VERWALTUNGSKOSTEN

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen und übertragenen Wirkungskreis der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen: Kostensatzung.pdf

GEMEINDEORDNUNG

Rechtliche Basis der Arbeit im Rathaus ist die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Informieren Sie sich über die einzelnen Teile der Gemeindeordnung:

  • Wesen und Aufgaben der Gemeinde
  • Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
  • Gemeindewirtschaft
  • Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel
  • Übergangs- und Schlussvorschriften

Geschenke, Andenken

Informationen und Präsente zum Thema „Markt Thüngen“ sind in einer Vitrine im Foyer des Rathauses ausgestellt und können während den Sprechstunden betrachtet und käuflich erworben werden. Zum Beipiel:

  • das „Thüngener Heimatbuch“ von Fritz Kugler für 19 Euro
  • „Thüngens Flur – Natur pur“ von Wolfgang Hanel
  • „Das Haus Thüngen“ von Hanskarl von Thüngen
  • der Wappenteller
  • der Wappen-PIN
  • der Thüngener Festbierbrand
  • die Gedenkmünze aus dem Jahr 1988 in Silber zum Jubiläum „1200 Jahre Thüngen“ für 23 Euro
  • die Gedenkmünze aus dem Jahr 2013 in Silber zum Jubiläum „1225 Jahre Thüngen“ für 40 Euro
  • der Regenschirm 2025 für 20 Euro

 

Sprechen Sie die Mitarbeiter im Rathaus auf die Artikel an!

REGION MainWerntal

(ehemals Allianz ILE Main-Werntal)

www.mainwerntal.de
altes Logo!

Der Markt Thüngen ist Mitglied in der „Region MainWerntal“ (ehemals „Allianz ILE MainWerntal“)

Im Jahre 2014 haben sich die Kommunen Arnstein, Thüngen, Karlstadt, Eussenheim und Gössenheim – aus dem Unteren Werntal oder am Main – zu einer ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) zusammengeschlossen, um sich gemeinsam den Aufgaben der Zukunft zu stellen und den Lebensraum im Bereich Main-Werntal als lebenswerte und moderne Heimat zu erhalten und zu gestalten. Die Städte und Gemeinden haben dies initiiert. Aber nur mit dem Engagement der Bürger werden wir die Zusammenarbeit fortführen können. Lesen Sie auf www.mainwerntal.de von unseren Aktivitäten und stellen Sie uns gerne Fragen. Die Verantwortlichen aus den Kommunen stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. 

Das LEADER-Kooperationsprojekt „Wasser erLeben im MainWerntal“

der Allianz MainWerntal mit der Stadt Gemünden a. Main soll von einer groß angelegten Bürgerbeteiligung begleitet werden. Weitere Informationen hier:

Das Regionalbudget Januar 2026

ist da! Die beliebte Fördermöglichkeit für Projekte bis 20.000 €. Achtung: Die Laufzeit ist sehr kurz. Alle Infos unter www.main-werntal.de/regionalbudget/

www.main-werntal.de/regionalbudget/

Film vom 9. Mai 2023

LAG Wein, Wald, Wasser e.V.

www.weinwaldwasser.de

Der Markt Thüngen ist Mitglied in der LAG Wein, Wald, Wasser e.V.

Die Lokale AktionsGruppe ist ein Zusammenschluss von 28 Kommunen aus den Landkreisen Würzburg und Main-Spessart. Sie werden durch das Förderprogramm LEADER mit Mitteln der EU und des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bis 2020 unterstützt. Mehr als 100 Bürger und Bürgerinnen arbeiten in Arbeitskreisen und Projektgruppen. Die Arbeitskreise stehen allen Interessierten offen.
Der Zweck des Fördervereins ist die Unterstützung der Mitglieder bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen, die einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung unseres Projektgebiets dienen. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) unterstützt und steuert den Entwicklungsprozess, ist Anlaufstelle für Projektideen und Projektanträge und bringt die verschiedenen Akteure in der Region zusammen. Der Förderverein arbeitet an der Realisierung der Ziele und der Umsetzung der Projektideen, die in der Lokalen Entwicklungsstrategie dargestellt sind. Der Förderverein verfolgt in erster Linie ideelle und keine wirtschaftlichen Zwecke. Er erfüllt seine Aufgaben durch Aktionen, Projektarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.

– alle Angaben ohne Gewähr –