Stromversorgung - Eigenerzeugung EEG

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Anschluss von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen (EEG)

Eigenerzeugungsanlagen bedürfen grundsätzlich der Betriebsgenehmigung durch den örtlichen Netzbetreiber. Nur dieser kann auf Grund seiner Kenntnisse der jeweiligen Netzanschlussverhältnisse beurteilen, ob eine Anlage am gewünschten Punkt angeschlossen werden kann.

1. Anmeldung

Anmeldepflichtig sind Neuanlagen und auch Änderungen (Erweiterungen) bei bestehenden Anlagen. Die Anmeldung erfolgt mit unserem Formblatt „Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz“. Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig und gut leserlich aus, Sie ersparen sich und uns damit Zeit bei der Bearbeitung des Antrages. Ferner benötigen wir einen Lageplan; das Gebäude, auf dem die Photovoltaikanlage installiert werden soll, muss farbig markiert sein.      

2. Netzverträglichkeitsprüfung

Nach Eingang der Anmeldung werden wir die Anschlusssituation überprüfen und die Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Anschließend teilen wir Ihnen schriftlich mit, ob die Anlage in der gewünschten Größe installiert und betrieben werden kann. Dabei erhalten Sie den Netzanschlussvertrag und weitere Informationen. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir Ihnen, die Anlage erst nach Vorlage dieser Genehmigung zu bestellen.

3. Anforderung weiterer Unterlagen

Entsprechend der VDEW-Richtlinie für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz, 4. Ausgabe 2001 Absatz 1.4 sind nachfolgende Unterlagen vor der Inbetriebnahme nachzureichen:

  • Datenblatt mit den technischen Daten der Anlage (Siehe Download)
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel (eine einpolige Darstellung ist ausreichend)
  • Beschreibung der Schutzeinrichtung gemäß Abschnitt 2.4 mit genauen Angaben über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion und ggf. eine entsprechende Konformitätserklärung zum Nachweis der in Abschnitt 2.4 genannten Anforderungen.
  • Beschreibung der Art und Betriebsweise von Wechselrichtern.
  • Nachweis über die Erfüllung der in den Abschnitten 3.5, 3.6, 3.7 und 3.9 gestellten Anforderungen an den Wechselrichtern z.B. durch Vorlage einer Konformitätserklärung des Herstellers oder durch entsprechende Datenblätter.
  • Bei Anlagen über 30 KW ist ein Telefonanschluss bereitzustellen.

4. Inbetriebsetzung der Photovoltaikanlage

Die Inbetriebsetzung wird von einem von Ihnen beauftragten und im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofirma mit dem Formblatt „Fertigstellung/Inbetriebsetzung“ beantragt. Ferner ist vom Errichter der Photovoltaikanlage ein „Inbetriebsetzungsprotokoll für eine Eigenerzeugungsanlage“ komplett auszufüllen und gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber zu unterschreiben. Der Inbetriebsetzungszeitpunkt wird zwischen Ihrer Elektrofirma und unseren Tarifanlagen-Meistern abgestimmt. Bei der Inbetriebnahme ist das ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll mit unseren Tarifanlagen-Meistern durchzusprechen und zu übergeben. Sie bekommen dann eine Kopie des Protokolls zurück zum Verbleib bei der PV-Anlage.

5. Einspeisevertrag für Stromerzeugung

Wenige Tage danach bekommen Sie den „Einspeisevertrag für die Stromerzeugung“ mit verschiedenen Anlagen zugeschickt. Bitte senden Sie uns ein Exemplar unterschrieben mit den geforderten und ausgefüllten Anlagen zurück.

 

Formulare

Der Betrieb von Energieerzeugnungsanlagen muß mit Formularen beantragt bzw. dokumentiert werden. Die nötigen Dokumente stellt unser Partnerunternehmen hier zur Verfügung: https://die-energie.de/netz/einspeiser/