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Truppenübung der Bundeswehr

21. Mai - 23. Mai

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden. Schäden, die die Bundeswehr verursacht hat, sind der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung anzumelden, sofern sie nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Einheiten beseitigt worden sind.

Raum:
Gmd. Retzstadt
Gmd. Thüngen
Stadt Arnstein – inkl. OT Binsfeld, Halsheim, Müdesheim, Dattensoll, Altbessingen, Reuchelheim, Marbach, Erlasee, Büchold, Sachserhof, Heugrummbach
Gmd. Eußenheim – OT Hundsbach, Obersfeld, Bühler, Münster

Details

Beginn:
21. Mai
Ende:
23. Mai